Soloselbständige können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten)
beantragen, sofern sie keine Anträge auf Überbrückungshilfe III bzw. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe IV gestellt haben.
Über den Direktantrag ist auch die Einreichung der Selbsterklärung zur Endabrechnung für die Neustarthilfe bzw. Neustarthilfe Plus möglich. Voraussetzung ist ein bewilligter/teilbewilligter Antrag auf Neustarthilfe bzw. Neustarthilfe Plus.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie zur direkten Antragstellung berechtigt sind:
Für die Anmeldung zum Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.
Eine Anleitung zum Anmeldeprozess finden Sie auf der Überbrückungshilfe-Infowebsite.
Ein ELSTER Zertifikat können Sie auf dem ELSTER-Portal beantragen.