Anmeldung zum Direktantrag für Novemberhilfe, Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe
Soloselbständige können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) die
November- und Dezemberhilfe (jeweils bis 5.000 Euro), sofern sie keinen Antrag auf
Überbrückungshilfe II gestellt haben, sowie die Neustarthilfe (bis 7.500 Euro), sofern sie
keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, beantragen.
Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie zur direkten Antragstellung berechtigt
sind.